Regenerative Energie: Planung und Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden
Wir freuen uns, dass der Rat der Stadt Löningen in der Sitzung am 11.07.2022 unserem Antrag auf Planung und Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden einstimmig zugestimmt hat.
Mit dem Beschluss einer neuen Bauordnung führt das Land Niedersachsen ab 2023 eine sogenannte Solarpflicht für Gewerbedächer bzw. für neue Nichtwohngebäude ein. Es sollen mindestens 50% der gewerblichen Dachflächen bei neuen Gebäuden mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Neben der Windenergie ist der Solarstrom der wichtigste Energielieferant, um auf die zukünftigen Strommengen reagieren zu können. Diese Art der Stromerzeugung hat in den letzten Jahren stetig zugenommen, es müssen aber, um gesetzte Klimaziele erreichen zu können, deutlich mehr PV-Anlagen installiert werden. Und wir sind der Meinung, dass jede einzelne Kommune einen Beitrag dazu leisten kann, um das Thema Klimaneutralität umzusetzen und vor Ort präsenter zu machen.
Vorteile einer Photovoltaikanlage
Es gibt eine Reihe von Vorteilen bzgl. der Nutzung von Photovoltaikanlagen. Mit einer PV-Anlage würde man Flächen, die sowieso erforderlich sind, effizient nutzen. Zusätzlich könnten durch die Installation von PV-Anlagen andere Ressourcen eingespart werden, da PV-Elemente Funktionen von Dach- und Fassadenbauteilen übernehmen könnten. Ein hohes Maß von eigenem Energieverbrauch, zum Beispiel für E-Ladestationen, ist durch die Nutzung der eigenen PV-Anlage möglich. Die gesamte wirtschaftliche Betrachtung ist aber von den Solarmodulen, dem Energieertrag und dem Wert der erzeugten Energie abhängig. In der Regel rentiert sich eine Photovoltaikanlage nach etwa zehn Jahren. Aus diesen Gründen haben wir beantragt, dass die Verwaltung alle geplanten öffentlichen Neubauten sowie die öffentlichen Bestandsgebäude bzgl. der Planung und Umsetzung von gebäudeintegrierten Photovoltaikanlagen prüfen lässt.